Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
gemäß Wohnungseigentumsgesetz
Wir übernehmen für Sie
- Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung
- Umsetzung der gefassten Beschlüsse
- Erstellung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes
- Führung der Beschlusssammlung
- Protokollierung der Beschlüsse
- Erstellung der Hausgeldabrechnung
- Durchsetzung der Hausordnung
- Durchführung der Instandhaltung und -setzung
- Verwahrung bzw. Empfangnahme der Hausgelder
- Führung eines Instandhaltungsrücklagenkontos
- Organisation aller relevanten Verträge
- Inanspruchnahme der Dienste von Hilfskräften