Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums

gemäß Wohnungseigentumsgesetz

 Wir übernehmen für Sie

  • Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung
  • Umsetzung der gefassten Beschlüsse
  • Erstellung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes
  • Führung der Beschlusssammlung
  • Protokollierung der Beschlüsse
  • Erstellung der Hausgeldabrechnung
  • Durchsetzung der Hausordnung
  • Durchführung der Instandhaltung und -setzung
  • Verwahrung bzw. Empfangnahme der Hausgelder
  • Führung eines Instandhaltungsrücklagenkontos
  • Organisation aller relevanten Verträge
  • Inanspruchnahme der Dienste von Hilfskräften